Riester Rente im Altersvermögensgesetz |
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Neuerungen durch das Altersvermögensgesetz Das Altersvermögensgesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, den während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können. Änderungen gab es auch mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Es besteht nun für den Arbeitnehmer ein individueller Anspruch auf auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit. Die Erhöhung der Rente soll sich an der Lohnentwicklung orientieren. Die Anpassungsformel wurde so verändert, daß ein einheitliches Rentenniveau gewährleistet werden kann. Zwischenzeitlich wurden einige der Zertifizierungskriterien abgeschafft. Es gilt allerdings immer noch die Vorschrift, daß die Riester-Rente nur als monatlichen Rente ausgezahlt werden darf. Es ist gesetzlich für die Versicherungen geregelt, welche Informationen diese jährlich an die Versicherungsnehmer geben müssen. Diese Informationspflichten beinhalten jetzt, Informationen zur Verwendung der Beiträge, wieviel Kapital wurde bisher gebildet, welche Erträge wurden erwirtschaftet, und es muß eine Übersicht über die Verwaltungskosten erstellt werden. Ab 2006 gibt es bei den Riester-Verträgen nur noch Unisex-Tarife, d.h. kein Unterschied mehr in den Prämien von Männern und Frauen. Bisher hatten die Frauen bei gleichen Beiträgen weniger Rente zu erwarten, wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung.
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