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Dienstunfähigkeit Online Rechner |
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Service Hotline |
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0180-3366880 |
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9 ct/Min |
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Renten Berechnung |
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Die Dienstunfähigkeit bedeutet die längerfristige Arbeitsunfähigkeit von Beamten wegen Krankheit oder körperlicher Gebrechen, die letztendlich in den Ruhestand führt. Die Dienstunfähigkeit muß durch ein ärtzliches Attest festgestellt werden. Eine Arbeitsunfähigkeit die vorübergehend ist, führt nicht zur Dienstunfähigkeit. Ein Beamter auf Probe oder ein Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf Leistung bei Dienstunfähigkeit. Hier greift nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die gesetzliche Rentenversicherung wie bei einem Angestellten. Ein Beamter hat die Möglichkeit die Leistungen aus der Rente bei Dienstunfähigkeit durch eine private Absicherung zu erweitern.
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