Damit Sie die Zuschüsse zur Riester Rentenversicherung bekommen, müssen man eine eigene Sparleistung erbringen. Diese beträgt bis 2008 drei Prozent des sozialversicherungpflichtigen Vorjahreseinkommens, danach vier Prozent. Um mit einem Vorjahreseinkommen von z.B. 38.000 € die volle Höhe der Förderung von 504 € zu erhalten sind bis 2008 eigene Sparleistungen von 1140 € notwendig. Ab 2008 steigt die Förderung auf 678 € und die eigene Sparleistung bei gleichem Einkommen auf 1520€.
| Jahr |
Jährliche Grundzulage für Single |
Jährliche Grundzulage für Ehepaare |
Jährliche Zulage je Kind |
Beispiel: Familie mit zwei Kindern |
| 2006 |
114,00 Euro |
228,00 Euro |
138,00 Euro |
504,00 Euro |
2007 |
114,00 Euro |
228,00 Euro |
138,00 Euro |
504,00 Euro |
ab 2008 |
154,00 Euro |
308,00 Euro |
185,00 Euro |
678,00 Euro |
Am 11. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag die Einführung der neuen Rente im Altersvermögengesetz beschlossen.
Ein Ziel der Rentenreform ist es, die Alterssicherung der Bundesbürger zukunftsfähig zu machen und die demographische Entwicklung mit in die Rentenversorgung mit einzubeziehen. Es soll eine langfristig sichere und bezahlbare Altersversorgung gewährleistet sein. D.h. die Beitragszahler, Versicherte als auch Unternehmen dürfen nicht zu stark belastet werden und das Leistungsniveau der Renten soll auch für die zukünftigen Rentner/innen auf angemessenen Standart bleiben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente bleibt voraussichtlich bis zum Jahre 2020 unter 20% und soll trotz der ungünstigen demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22% steigen.
Das Rentenniveau soll 2030 voraussichtlich zwischen 67% und 68% liegen. Außerdem wird der ergänzende Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge staatlich stark unterstützt und mit Zuschüssen gefördert.
Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge, mit einer pauschalen Zulage vom Staat. Deshalb ist sie vor allem für Empfänger kleinerer und mittlerer Einkommen interessant, insofern sie in der Lage sind, monatlich vier Prozent ihres Bruttogehalts zu sparen, was die Voraussetzung ist, um die Zulagen zu erhalten.
Das Alterseinkünftegesetz wurde am 5.7.2004 nochmals nachgebessert. Es wurden Veränderungen für Anbieter und Anleger eingeführt, die für Neuverträge ab dem 1.1.2005 gelten. Für Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gibt es die Möglichkeit die geänderten Bestimmungen ganz oder teilweise zu übernehmen, wenn sich die Vertragspartner darüber einig sind.
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