Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung BFA/LVA stellt für viele Bundesbürger das hauptsächliche Einkommen im Rentenalter und bei berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dar. Die zu erwartende Rente ist meist viel niedriger als man annimmt und daraus ergeben sich evtl. Probleme in der Versorgung im Rentenfall. Jedoch haben Arbeitnehmer hier keine freie Wahl und sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze verpflichtet in die gesetzlichen Rente einzuzahlen. Nur einige Berufsgruppen wie Selbständige, Freiberufler haben die freie Wahl, ob und wieviel sie in die BFA/LVA einzahlen. Um evtl. Lücken in der Versorgung zu ermitteln ist es an Hand der eingezahlten Beiträge und der Beitragszeit möglich, eine ungefähre Hochrechnung für die zu erwartende Rente zu erstellen.
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