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Der Wechsel von einer Gesetzlichen Krankenkasse in eine Private Krankenversicherung ist für alle Personen möglich, die nicht versicherungspflichtig sind, d.h. freiwillig versichert. Zu dem Personenkreis gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte, sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreiten.
Mit einem PKV Online Rechner lassen sich Vergleiche für verschiedene Berufsgruppen erstellen und analysieren.
Der Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß für Angestellte wird für Versicherte in der PKV genauso gewährt wie in einer Gesetzlichen Krankenversicherung, deshalb lohnt sich ein private Krankenversicherung Vergleich.
Ist der Wechsel in eine Vollkrankenversicherung wegen der Krankenversicherungspflicht nicht möglich, kann als Ergänzung der Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung (z. B. für 1-2 Bettzimmer im Krankenhaus, ambulante Ergänzung für Brillenkosten und Heilpraktikerleistungen oder für Zahnprophylaxebehandlung / Zahnesatzkosten etc.) abgeschlossen werden.
Die Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung erfolgt nach Geschlecht, Eintrittsalter, versicherten Tarifen und Leistungen und Gesundheitszustand bei Aufnahme und nicht nach Einkommen, wie bei der Gesetzlichen Krankenkasse.
Der Leistungen in der PKV sind i.d.R. umfangreicher als in der Gesetzlichen Krankenkasse, da hier der Gesetzgeber auf Grund des privatrechtlichen Vertrags in der PKV keine Leistungskürzungen wie z.B. durch Gesundheitsreformen vornehmen kann. D.h. bei der PKV hat man auch langfristig garantierte Leistungen, vor allem in späteren Jahren, wenn man die Krankenversicherung evtl. häufiger in Anspruch nehmen muß.
Private Krankenversicherung
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