Seit Januar 1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung, in die jeder Bundesbürger, der krankenversichert ist, egal ob gesetzlich oder privat einzahlen muß. Der Beitrag beträgt seither 1,7 % des Bruttomonatsgehaltes bei den Versicherten der GKV und bei den PKV-Versicherten ist der Beitrag abhängig vom Eintrittsalter. Die Leistungen sind in beiden Systemen gleich, abgesehen von den Rücklagen, die bei den Privaten Krankenversicherungen gebildet werden. Nach 10 Jahren läßt sich aber schon absehen, da die gesetzliche Pflegeversicherung auch auf einem Generationenvertrag beruht und keine Rücklagen bildet, daß die Kosten die Leistungen weit übersteigen und sich die Situation durch die demographische Entwicklung voraussichtlich noch weiter verschärfen wird.
So sind die Kosten im Pflegefall nicht zu unterschätzen, wobei durch die immer höhere Lebenserwartung heute jeder dritte Bundesbürger pflegebedürftig wird. Wenn man nicht eine Pflege durch Verwandte oder Bekannte organisieren kann, ist die einzigste Möglichkeit eine Pflegekraft zu Hause oder je nach Schwere der Pflegebdürftigkeit der Umzug in ein Pflegeheim, was bis zu 1800€ monatlich heutzutage kosten kann. Diese hohen Kosten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht finanzierbar, d.h. man hat entweder entsprechende Rücklagen, um die Restkosten zu finanzieren, oder die nächsten Verwandten sind gesetzlich verpflichtet hier aufzukommen. Um dies zu verhindern gibt es noch die Möglichkeit einer privaten Pflegeversicherung, entweder in Form einer Rente oder als Pflegetagegeld. In diesem Fall braucht man sich für den Pflegefall keine Gedanken mehr über die Kosten zu machen.
|
|