Die Direktversicherung ist eine andere Form der privaten Altersvorsorge. Sie wird als Lebensversicherung geführt und wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen
Bei der arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung werden die Beiträge für diese Versicherungen vom Arbeitgeber gezahlt und sind als Betriebsausgaben unter Finanzen absetzbar. Wie bei der Lebensversicherung bekommt der Arbeitnehmer bei Ablauf der Versicherung die zugesagte Versicherungssumme plus Überschußanteile ausgezahlt.
Im Todesfall des Arbeitnehmers, wird die Ablaufleistung an die Hinterbliebenen fällig.
Weitere Formen der Betrieblichen Altersvorsorge sind: Pensionsfonds, Pensionskasse,.
Seit dem 01.01. 2005 gibt es die ''neue'' Direktversicherung
lt. § 3 Nr. 63 EStG. Es entfällt dann die Pauschalversteuerung lt. § 40b EstG.
Die Beiträge zu einer Direktversicherung sind ab jetzt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) für die gesetzliche Rentenversicherung vollständig von der Steuer befreit.
Wenn bislang für den Arbeitnehmer noch keine betriebliche Altersversorgung bestand, erhöht sich dieser steuerfreie Betrag unter bestimmten Voraussetzungen um einen Festbetrag von 1.800, -- € jährlich.
Der Angestellte hat die Wahl bei Ablauf der Versicherung zwischen einer Rente oder einer Kapitalabfindung, beides unterliegt vollen Versteuerung.
Wie bei jeder Lebensversicherung muß für den Todesfall
eine begünstigte Person angegeben werden. Dies ist allerdings nicht frei wählbar, es kommen nur der Ehegatte in Frage, der z.Zt. mit dem Versicherungsnehmer verheiratet ist, Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder bis
zum 27. Lebensjahr, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, ein früherer Ehegatte oder der Lebenspartner/in bei gemeinsamer Haushaltsführung.
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